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Die Parteien vereinbaren, dass alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, unter Ausschluss der eigenen Bedingungen des Käufers. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
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Sofern nicht anders vereinbart und/oder sofern nicht im Lastschriftverfahren gezahlt wird, sind die Rechnungen grundsätzlich am Tag des Rechnungsdatums ohne Abzug zahlbar.
A. Für Verbraucher: Wenn Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden, wird Ihnen eine erste kostenlose Mahnung zugesandt. Wenn Sie erneut nicht innerhalb der auf der ersten Mahnung angegebenen Zahlungsfrist zahlen, werden Ihnen Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie eine pauschale Entschädigung wie folgt berechnet:-
20 Euro, wenn der geschuldete Restbetrag 150 Euro oder weniger beträgt;
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30 Euro plus 10 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche zwischen 150,01 Euro und 500 Euro, wenn der geschuldete Restbetrag zwischen 150,01 Euro und 500 Euro beträgt;
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65 Euro plus 5 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche über 500 Euro, jedoch höchstens 2.000 Euro, wenn der geschuldete Restbetrag mehr als 500 Euro beträgt.
Die Mahnkosten für jede weitere Mahnung betragen 7,50 €, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Versendung geltenden Portokosten.
B. Für Unternehmen: Auf alle am Fälligkeitstag fälligen und nicht bezahlten Beträge werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat erhoben. Im Falle der Nichtzahlung wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung als pauschale Entschädigung ein Betrag in Höhe von 12 % des Rechnungsbetrags oder des ausstehenden Saldos, mindestens jedoch 50 Euro und höchstens 2.000 Euro, fällig. Der Verkäufer ist stets berechtigt, alle Forderungen, die er gegenüber dem Käufer geltend machen kann, unabhängig davon, ob diese fällig oder an Bedingungen geknüpft sind, mit fälligen oder nicht fälligen Gegenforderungen des Käufers zu verrechnen. Schließlich behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle zusätzlich anfallenden Beitreibungskosten gegenüber dem Käufer geltend zu machen, und zwar ohne jegliche Inverzugsetzung. -
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Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag sowie alle Dienstleistungen und Lieferungen von Produkten unverzüglich auszusetzen. In diesem Fall werden auch alle anderen Rechnungen an den Käufer sofort fällig.
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Im Falle eines Konkurses, eines Antrags auf gerichtlichen Vergleich, offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit oder höherer Gewalt behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag einseitig und ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen.
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Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, solange der Käufer noch nicht alle geschuldeten Beträge bezahlt hat. Der Käufer trägt das Risiko ab der Lieferung der Waren. Die gezahlten Vorschüsse bleiben stehen dem Verkäufer als Entschädigung für mögliche Verluste beim Wiederverkauf zu.
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Ausschließlich die Gerichte des Bezirks Ostflandern, ggf. das Gericht Erster Instanz Ostflandern, Abteilung Dendermonde, oder das Handelsgericht Gent, Abteilung Dendermonde, sind für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien und von Zahlungsproblemen zuständig. Es gilt belgisches Recht.
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Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer spätestens bei der Bestellung über alle Probleme, die während oder nach der Lieferung auftreten könnten, zu informieren. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden. Der Käufer trägt die Risiken und Gefahren, die direkt oder indirekt mit dem Verkauf, der Lieferung oder der Verwendung der Waren verbunden sind. Alle Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung oder der Nutzung sind dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein spätestens am ersten Werktag nach der Lieferung mitzuteilen. Werden innerhalb dieser Frist keine Anmerkungen oder Einwände gemacht, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte akzeptiert. Der Käufer garantiert dem Verkäufer und trägt folglich die alleinige Verantwortung dafür, dass der Lagertank und die dazugehörigen Teile fachmännisch und in voller Übereinstimmung mit den in seiner Region geltenden Umweltvorschriften für die Lagerung von flüssigen Brennstoffen hergestellt und installiert wurden. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Kapazität seines Lagertanks. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Überfüllungen aufgrund von Überlieferungen. Eine Überfüllung oder ein Leck, das während oder nach der Lieferung auftritt, wird unter keinen Umständen erstattet. Für den Fall, dass die Haftungsbefreiung wegen eines Fehlers, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz als nichtig und folgenlos angesehen wird, akzeptiert der Käufer, dass diese auf den Rechnungswert der gelieferten Waren unter Ausschluss aller anderen Kosten, Vergütungen und/oder Entschädigungen beschränkt ist. Jede Verschiebung, auch wenn die Lieferung aus irgendeinem Grund nicht erfolgen kann, wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Die vom Verkäufer akzeptierten Liefertermine dienen lediglich als Anhaltspunkt. Bei verspäteter Lieferung kann weder Schadenersatz noch Vertragsbruch geltend gemacht werden, noch ist dies ein Grund für die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen.
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Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln der vorstehend genannten Rechnungsbedingungen lässt die Gültigkeit der anderen Klauseln unberührt.
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Der Verkäufer handelt im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags als für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortlicher. Sie können unsere vollständige Datenschutzerklärung unter folgender Adresse einsehen: http://www.gabriels.be/privacy oder auf schriftlichen Antrag eine Kopie erhalten.
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Bei jeder Verwendung, die zu zusätzlichen Verbrauchssteuern führt, sind Sie verpflichtet, diese unaufgefordert beim Akzisenamt zu entrichten.